Bezahlen in der App – welche Regeln gelten

In-App-Kauf, Abo oder Zahlung außerhalb der App? Wann die Stores ihr Bezahlsystem verlangen und wann Dienstleistungen frei abgerechnet werden.

„Und wie wird bezahlt?“ ist eine Frage, die in App-Projekten oft zu spät kommt – und dann eine unangenehme Überraschung bringt: Die Stores haben Regeln, welche Zahlungen über ihr System laufen müssen, und behalten davon einen Anteil. Die gute Nachricht: Diese Regeln gelten nicht für alles, was sich in einer App bestellen lässt. Man muss nur wissen, wo die Grenze liegt.

Vorab: Dieser Artikel beschreibt die Regeln als Orientierung, Stand 2026. Store-Richtlinien und Gebühren ändern sich, in der EU im Moment besonders schnell. Verbindlich sind immer die aktuellen Richtlinien und Gebührenübersichten der Stores selbst; dort prüft dein Entwicklerteam vor der Einreichung nach. Steuerfragen gehören zu deinem Steuerberater, Widerruf, AGB und Verbraucherrechte zu einem Anwalt – dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Die eine Grenze, die alles entscheidet

Beide Stores unterscheiden im Kern zwischen zwei Arten von Käufen:

Digitale Inhalte und Funktionen, die in der App genutzt werden. Eine Premium-Version freischalten, ein Abo für zusätzliche Funktionen, Guthaben für etwas, das in der App passiert. Dafür verlangen Apple und Google grundsätzlich ihr eigenes Bezahlsystem – den In-App-Kauf – und behalten davon eine Provision (Stand 2026). Eine einzige Prozentzahl dafür gibt es nicht: Die Sätze hängen an Programm, Umsatzhöhe, Produktart und Region, und für die EU haben beide Stores ihre Modelle 2026 umgebaut: Apple hat seine EU-Bedingungen zum 1. Oktober 2026 vereinheitlicht, bei Google gelten für den EWR seit dem 30. Juni 2026 eigene Sätze. Nimm die Zahl deshalb nicht aus einem Artikel, sondern aus der Gebührenübersicht des Stores für deine Produktart und Region.

Physische Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der App erbracht werden. Die Werkstattrechnung, das Essen zum Abholen, die Fahrstunde, die Ware aus dem Laden. Solche Zahlungen laufen über einen eigenen Zahlungsdienst oder klassisch per Rechnung, ohne das Bezahlsystem des Stores und damit ohne Store-Provision auf diese Umsätze. Apple verlangt für solche Käufe ausdrücklich einen anderen Weg als den In-App-Kauf, Googles Bezahlsystem ist dafür gar nicht vorgesehen (Stand 2026).

Für die App einer Werkstatt, Fahrschule, Kanzlei oder eines Ladens heißt das in der Regel: Verkauft wird eine Leistung in der echten Welt, und dafür greift die Store-Provision nicht. Relevant wird die Regel erst, wenn du eine App-Funktion selbst verkaufst – etwa einen kostenpflichtigen Premium-Bereich. Und es gibt Zwischenstufen: Bei Apple darf eine Echtzeit-Leistung zwischen zwei Personen außerhalb des In-App-Kaufs abgerechnet werden, dieselbe Leistung für mehrere Teilnehmer gleichzeitig nicht (Stand 2026). Grenzfälle klärt man besser vor der Entwicklung mit dem Store als nach einer Ablehnung.

Drei Wege, Geld zu nehmen

Rechnung – der unterschätzte Weg. Nicht jede App braucht eine Bezahlfunktion: Die App bucht den Termin oder die Bestellung, bezahlt wird wie bisher an der Kasse oder per Rechnung. Kein Zahlungsdienst in der App, keine Kartendaten, die durch die App laufen. Frag dich zuerst, ob du diesen Schritt überhaupt in die App holen musst – dafür brauchst du uns nicht.

Zahlungsdienstleister in der App. Für Vorbestellungen, Anzahlungen, Kundenkarten mit Guthaben: Ein Zahlungsdienstleister kann Karten, Apple Pay, Google Pay oder Lastschrift abwickeln. Welche Verfahren er anbietet und was er dafür verlangt, steht in seinen eigenen Konditionen – vergleich das direkt bei den Anbietern, wir bewerten sie hier nicht. Es gibt Integrationen, bei denen die Kartendaten beim Dienstleister eingegeben werden und nicht durch deine App laufen. Das hält deinen Teil klein, ist aber kein Sicherheitsversprechen – was am Ende gilt, hängt an der gewählten Integration und ihrer Umsetzung. In unserer Preisliste steht die Position „Bezahlung / Abos“ mit 4.500–7.500 € für die Anbindung; was der Dienstleister selbst kostet, kommt laufend dazu und erfährst du bei ihm.

In-App-Kauf über den Store. Verkaufst du digitale Funktionen oder ein Abo für die App selbst, ist das der Standardweg. In der EU haben Apple und Google durch den Digital Markets Act zusätzlich Programme für externe Kauf-Links und alternative Bezahlsysteme eingeführt – die sind an eigene Bedingungen und Gebühren gebunden; ob sich der Aufwand lohnt, hängt an deinen Umsätzen (Stand 2026). Der Store übernimmt dafür einiges: Abrechnung, Abo-Verwaltung und Kündigung laufen bei ihm, Erstattungsanfragen zunächst auch – bei Google Play verweist der Store sie nach 48 Stunden an dich (Stand 2026). Bei digitalen Käufen über sein Bezahlsystem übernimmt er auch einen Teil der Steuerabwicklung: Google gibt an, die Umsatzsteuer für EU-Kunden selbst zu erheben und abzuführen; Apple tritt je nach Land als Agent oder Kommissionär auf (Stand 2026). Was daraus für deine Buchhaltung folgt, klärst du mit deinem Steuerberater. Das ist der Gegenwert der Provision.

Abos verdienen einen eigenen Blick

Ein Abo ist ein Versprechen auf Dauer: Die App muss wissen, wer bezahlt hat, wann es endet, was bei Kündigung passiert und wie eine Erstattung aussieht. Über den Store ist das weitgehend gelöst: Gekündigt wird im Store-Konto des Nutzers – bei Apple über die Abo-Verwaltung in den Systemeinstellungen oder im App Store, bei Google in Google Play (Stand 2026) –, und du bekommst den Status geliefert. Baust du Abos außerhalb des Stores – für Dienstleistungen, wo das erlaubt ist –, gehören Kündigung, Erinnerung vor Verlängerung und Erstattung zu deinem Konzept. Beides gehört ins Angebot, damit es nicht in der Nacharbeit landet.

Was in die Buchhaltung wandert

Store-Zahlungen kommen nicht einzeln bei dir an, sondern gesammelt als Auszahlung mit Abrechnung, abzüglich Provision. Beide Stores rechnen in monatlichen Zeiträumen ab und zahlen mit Verzug aus; Termine und Mindestbeträge stehen in den Zahlungs-Hilfen von App Store Connect und Play Console (Stand 2026). Bei einem Zahlungsdienstleister richtet sich der Rhythmus nach deinem Vertrag. Sprich vorher mit deinem Steuerberater, wie die Abrechnungen verbucht werden.

Was das für dein Projekt heißt

Kläre vor der Kalkulation drei Dinge: Verkaufst du etwas Digitales oder eine Leistung in der echten Welt? Muss die Zahlung wirklich in die App, oder reicht die Rechnung? Und wenn sie in die App muss – welcher Zahlungsdienstleister, zu welchen Konditionen? Die Antworten bestimmen, ob im Angebot 0 € oder 4.500–7.500 € stehen, und ob eine Provision an den Store fließt. Was die Stores bei der Einreichung sonst prüfen, steht in „App im Store veröffentlichen“; wie Konten und Bezahlung zusammenhängen, in „Login in der App – welcher Weg passt?“.

Zwei gedachte Fälle zur Einordnung: Eine Werkstatt, die über die App Zusatzarbeiten freigeben lässt und an der Theke abrechnet, bräuchte gar keine Bezahlfunktion › „App für Autohäuser und Kfz-Werkstätten“. Ein Gastro-Betrieb mit Vorbestellung und Abholung bräuchte eine – dann über einen Zahlungsdienstleister, weil eine Ware verkauft wird und keine App-Funktion › „App für Gastronomie“.

Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer – unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen. Die Position findest du im App-Kosten-Rechner und auf der Preis-Seite, die Herleitung in „Was kostet eine App?“.

Fazit

Die Store-Provision trifft digitale Inhalte und Funktionen, nicht Leistungen, die außerhalb der App erbracht werden. Prüfe zuerst, ob die Rechnung reicht; wenn nicht, wähle einen Zahlungsdienstleister und eine Integration, bei der die Kartendaten nicht durch deine App laufen. Plane Abos, Erstattungen und Buchhaltung mit, nicht nach.

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